Neufassung Vertetungsregelung des Vorstands - Anmeldung

  • Folgender Fall: Verein ändert Vertretungsregelung; bisher sind der Vorsitzende oder einer seiner beiden Stellvetreter zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied (hier Schriftführer und Kassier) vertretungsberechtigt. Jetzt wird neu ein vertretungsberechtigter Vostand nach § 26 BGB gebildet , der aus dem Vorsitzenden und seinen beiden Stellvertretern besteht, von denen jeder allein vertreten kann. Soweit alles o.k.. Angemeldet ist "nur" die Satzungsneufassung als solche (ohne Hinweis auf Namens- und Vertretungsänderung). Wenn ich nun die neue Satzung eintrage, habe ich 2 Vorstandsmitgieder (Schriftführer und Kassier) übrig, die zwar noch im (erweiterten) Vorstand sind, aber nicht mehr vertretungsberechtigt. Kann ich diese beiden aufgrund der Anmeldung der Satzungsneufassung löschen (quasi aufgrund konkludenter Anmeldung) oder müsste das Ausscheiden der beiden nicht eigens angemeldet werden? Der Stöber würde schon bei der Anmeldung an sich einhaken, weil die veränderten Bereiche gem. § 64 BGB (Name und Vertretung) nicht in der Anmeldung erwähnt sind. Wie seht ihr das? Zwischenverfügen und eine ordnungsgemäße Anmeldung für Name und Vertretung samt Auscheiden der nicht mehr vertretungsberechtigten Vorstände fordern oder Neufassung eintragen und Schriftführer und Kassier löschen????

  • Ich tendiere zu Neufassung eintragen und Schriftführer und Kassier löschen. Alles andere käme mir zu sehr vor wie Erbsenzählen oder Paragraphenreiten. Mich würde interessieren, wie das andere Vereinsregistler machen. :gruebel:

  • Die Änderungen in der Satzung werden erst mit der Eintragung im Register wirksam. Daher konnte vorher richtigerweise noch kein Ausscheiden von Schriftführer und Kassierer aus dem vertretungsberechtigten Vorstand angemeldet werden.

    Ich würde aber keine Vorstände von Amts wegen löschen und daher auf eine nachträgliche Anmeldung hinwirken.
    Mag umständlich erscheinen, ist aber m.E. der Weg, den das Gesetz vorgibt.
    Die von Gurmel bevorzugte und auch von Anta angedachte pragmatische Verfahrensweise ist mir aber von Kollegen auch bekannt.

    Im Übrigen habe ich auch immer auf der ausdrücklichen Anmeldung einer vom Gesetz abweichenden Vertretungsregelung bestanden, insoweit wurde das dann meist direkt mit erledigt, quasi erst die Anmeldung der Satzungsänderung, so dass das Ausscheiden vom Kassierer und Schriftführer aus dem vertretungsberechtigten Vorstand.

  • Ich bedanke mich für Eure Meinungen.
    Ich gebe rpfl_nds ja aus tiefstem Herzen recht, aber wenn ich mir die Pensenangaben für Vereinsregister so anschaue und meine Aktenberge, sehe ich mich fast gezwungen, pragmatisch zu denken und den schnelleren, nicht ganz falschen Weg zu nehmen. Irgendwie habe ich 4 Aufgabengebiete, die alle nichts zählen und bin echt am Limit. Das soll aber keine Entschuldigung sein. Jedenfalls fällt es mir schwer, mich für den pragmatischen Weg zu entscheiden. Da erwacht der Rebell in mir und ich habe das Gefühl, an der falschen Front zu kämpfen. Aber sorry, das ist ein ganz anderes Thema.
    Danke nochmal.

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