Hallo, ich habe schon versucht in den bisherigen Einträgen meinen Fall zu finden, allerdings ist mir das nicht gelungen.
Vielleicht sehe ich auch den Wald vor lauter Bäumen nicht.
Ich habe hier ein Gewaltschutzverfahren in welchem der Antragstellerin VKH bewilligt wurde. Nun beantragt der Anwalt Erstattung der Aktenversendungspauschale und Kopiekosten aus einem Strafverfahren gegen den Antragsgegner.
Kann ich das wirklich in dem Familienverfahren erstatten? Es handelt sich hierbei doch nicht um Kosten dieses Verfahrens, sondern um Parteiauslagen, welche sie zu eigenen Beweiszwecken auf sich genommen haben, oder?
Über Hilfe würde ich mich sehr freuen!