• Ich war für ein halbes Jahr bis zur Volljährigkeit Vormund für eine Vollwaise. Diese hat von der Mutter ein Mehrfamilienhaus und ein Einfamilienhaus geerbt. Beide sollen nicht verkauft werden. Das Familiengericht möchte von mir nun im Rahmen des Schlussberichts zum Zwecke der Kostenerhebung den Wert der Immobilien mitgeteilt bekommen. Welchen Wert muss ich da angeben? Für was vergleichbare Häuser gerade auf dem Markt angeboten werden? Den Versicherungswert aus der Gebäudeversicherung? Den Wert, den das Finanzamt ansetzt? Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!

  • ... Welchen Wert muss ich da angeben? Für was vergleichbare Häuser gerade auf dem Markt angeboten werden? ...

    Im Prinzip ja. Genau genommen den (geschätzten) Verkehrswert. Dieser kann durchaus abweichen, weil nicht gesagt ist, dass die für vergleichbare Immobilien aufgerufenen Preise tatsächlich erzielt werden.

    "Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht." (Abraham Lincoln)

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