Hallo zusammen,
ich habe hier einen Antrag auf Erlass eines PfÜB vom Jugendamt. Drei Kinder (Gläubiger) pfänden rückständigen Unterhalt beim Kindsvater. Jedes Kind hat einen eigenen Beschluss im vereinf. Unterhaltfestsetzungsverfahren.
Da die Pfändungen doch wohl gleichrangig sind, ist doch dem Schuldner nur der pfandfreie Betrag (hier am Gericht:980,00 EUR) zu belassen?! Richtig?
Laut Antrag gibt es aber noch ein weiteres unterhaltsberechtigtes Kind. Was ist mit dem?