Hallo,
komplizierter Sachverhalt:
Vater verstirbt; Erbe ist das minderjährige Kind. Es erhält ein vermietetes Haus, so dass ein Ergänzungspfleger bestellt wird.
Die Kindsmutter hat gegen den Vater einen Titel erwirkt und möchte nun aus dem Titel vollstrecken. Das Kind lebt zwar bei ihr, sie hat aber keinen Überblick über die Finanzen aus dem Erbe, da der Ergänzungspfleger ihr dazu keine Auskunft geben will.
Wir haben den GVZ mit der Abnahme der Vermögensauskunft in Bezug auf den Nachlass beauftragt. Der GVZ verweigert die Übernahme des Auftrags mit der Begründung, dass der Ergänzungspfleger nicht zuständig ist. Hier wäre die gesetzliche Vertreterin zuständig, die ja die Gläubigerin ist und keine Infos hat.
Stimmt die Aussage des GVZ´s?
Danke vorab
Liane