Guten Abend,
leider habe ich mithilfe der Suchfunktion nichts Ähnliches gefunden.
Fall: Eine Minderjährige hat ein Kind bekommen. Die Mutter der Minderjährigen wurde zum Vormund für das Baby bestellt. Der Standesbeamte lehnt es ab, der Vormundin eine Geburtsurkunde zu erteilen und die Vaterschaftsanerkennung zu beurkunden. Er schickt die Vormundin weg, weil ein Vertretungsausschluss gemäß § 1795 BGB bestehen würde.
Der Standesbeamte beharrt auf dieser Rechtsauffassung.
Was kann man hier tun? Die Vormünder beschweren sich beim Jugendamt und bei mir.