Hallo,
ich habe folgenden Fall:
Mutter ist bereits zehn Jahre zuvor gestorben. Vater ist mit neuer Frau verheiratet. Der Vater stirbt und die Stiefmutter beantragt nunmehr die Vormundschaft für die minderjährige Stieftochter. Wer ist zuständig? Richter oder Rechtspfleger. Das Jugendamt hat dem Antrag zugestimmt und die minderjährige Tochter (16 Jahre) ebenfalls. Wie müsste der Beschluss jetzt lauten?? §§§?
Danke schon mal für die Hilfe
Vormundschaft auf Stiefmutter
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... Wer ist zuständig? Richter oder Rechtspfleger. ...
Grundsätzlich Rechtspfleger (§ 3 Nr. 2.a) RPflG), Richter nur dann, wenn die Stieftochter nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt (§ 14 Abs. 1 Nr. 10 RPflG).
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Wer hatte denn das Sorgerecht davor?
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Nach dem geschilderten Sachverhalt bin ich bei meiner Antwort vom Regelfall des § 1680 Abs. 1 BGB ausgegangen.
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Nach dem geschilderten Sachverhalt bin ich bei meiner Antwort vom Regelfall des § 1680 Abs. 1 BGB ausgegangen.
Aber der liegt hier ja nicht vor. Die Mutter ist schon vorverstorben.
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Nach dem geschilderten Sachverhalt bin ich bei meiner Antwort vom Regelfall des § 1680 Abs. 1 BGB ausgegangen.
Aber der liegt hier ja nicht vor. Die Mutter ist schon vorverstorben.
Eben, deshalb ist die elterliche Sorge nach dem Tod der Mutter auf den Vater übergegangen. Nachdem nun dieser auch verstorben ist, bedarf es einer Vormundschaft für das noch minderjährige Kind.
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