wie würdet ihr es machen? Zuständigkeit Todeserklärung

  • Hallo, ich habe da mal was neues:

    Eine Kollegin nahm einen Todeserklärungsantrag auf, leider von zwei Antragstellerinnen- beide nicht im hiesigen Gerichtsbezirk wohnhaft, jede in einem anderen Gerichtsbezirk wohnhaft.

    Der Verschollene war zuletzt wohnhaft in einem nunmehr polnischen Gebiet- also ist das Gericht zuständig, in dem die ASt`in wohnt, dies können hier zwei sein.

    Wie würdet ihr es lösen?

    Beide Ast`innen anschreiben und darauf hinweisen und bitten, dass eine ASt´in den Antrag zurücknimmt? Dies wäre jetzt mein erster Gedanke.


    Danke im Voraus

  • Würde ich auch machen. Zuständig ist ja das AG des Wohnsitzes des ersten A'stellers. Der Fall gleichzeitig gestellter Anträge ist im VerschG nicht geregelt.

    Das Thema sollte in "Sonstige Rechtsgebiete" verschoben werden, da es nichts mit Nachlass zu tun hat.

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