Kosten von PKH-Partei nach selbstständigem Beweisverfahren einfordern?

  • Guten Morgen miteinander,

    ich habe hier eine Akte vorliegen, in der eine PKH-Partei ein selbstständiges Beweisverfahren beantragt hat, in dem es ja bekanntlich keine Kostengrundentscheidung gibt.
    Kann ich der PKH-Partei die Kosten (für das Verfahren + Sachverständigenvergütung) dennoch in Rechnung stellen, wenn sich die wirtschaftliche Situation dieser Partei gebessert hat?
    Im mir vorliegenden Kommentar habe ich dazu leider nichts gefunden.

    Liebe Grüße

    Wie ein weiser Dozent zu sagen pflegte:

    • Das haben wir schon immer so gemacht.
    • Dafür gibt 's keinen Kommentar.
    • Wo kämen wir denn da hin?
  • Natürlich kannst du von der PKH-Partei ihre eigenen Kosten (ratenweise) einziehen, wenn die Voraussetzungen des § 120a ZPO vorliegen. Dazu brauchst du keine Kostengrundentscheidung, da es ja die Kosten der Partei selbst und nicht die des Gegners sind!

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