Guten Morgen miteinander,
ich habe hier eine Akte vorliegen, in der eine PKH-Partei ein selbstständiges Beweisverfahren beantragt hat, in dem es ja bekanntlich keine Kostengrundentscheidung gibt.
Kann ich der PKH-Partei die Kosten (für das Verfahren + Sachverständigenvergütung) dennoch in Rechnung stellen, wenn sich die wirtschaftliche Situation dieser Partei gebessert hat?
Im mir vorliegenden Kommentar habe ich dazu leider nichts gefunden.
Liebe Grüße