Hallo,
ich habe folgenden Fall:
2 Kinder sind Erben zu je 1/2 nach Vater. Mutter vertritt beim Verkauf eines Grundstücks. Sie erklärt die Auflassung. Der Kaufpreis soll hälftig auf die Konten der Kinder gezahlt werden. Mir liegt eine familiengerichtliche Genehmigung der Erklärungen der Mutter vor.
Besteht wegen der Kaufpreisaufteilung (Erbauseinandersetzung) ein Vertretungsausschluss?
Vielen Dank schon mal