Liebe Kollegen,
letzte Woche habe ich aufgrund eines Ersuchens des Finanzamtes eine Sicherungshypothek über 200.000 € eingetragen.
Gerade ruft mich die Kollegin vom Finanzamt an und sagt, dass das Ersuchen falsch war, es hätte nur ein Recht über 100.000 € eingetragen werden dürfen.
Nun hab ich schon herausgefunden, dass man das Ersuchen auch nach dem grundbuchlichen Vollzug noch berichtigen kann (wenn Rechte Dritter nicht beeinträchtigt werden).
Fraglich ist für mich hierbei, ob in Höhe des "zu viel eingetragen Betrages" eine Eigentümergrundschuld entstanden ist, die der Eigentümer durch die Berichtigung wieder verlieren könnte.
Die Alternative wäre die Voll-Löschung des Rechts nebst Eigentümrzustimmung und Neueintragung auf Ersuchen des FA bzw. Teil-Löschung nebst Eigentümerzustimmung.
Hat jemand Ideen oder Lösungsansätze für mich?