Fehlerhaftes Ersuchen des FA

  • Liebe Kollegen,
    letzte Woche habe ich aufgrund eines Ersuchens des Finanzamtes eine Sicherungshypothek über 200.000 € eingetragen.
    Gerade ruft mich die Kollegin vom Finanzamt an und sagt, dass das Ersuchen falsch war, es hätte nur ein Recht über 100.000 € eingetragen werden dürfen.

    Nun hab ich schon herausgefunden, dass man das Ersuchen auch nach dem grundbuchlichen Vollzug noch berichtigen kann (wenn Rechte Dritter nicht beeinträchtigt werden).
    Fraglich ist für mich hierbei, ob in Höhe des "zu viel eingetragen Betrages" eine Eigentümergrundschuld entstanden ist, die der Eigentümer durch die Berichtigung wieder verlieren könnte.

    Die Alternative wäre die Voll-Löschung des Rechts nebst Eigentümrzustimmung und Neueintragung auf Ersuchen des FA bzw. Teil-Löschung nebst Eigentümerzustimmung.

    Hat jemand Ideen oder Lösungsansätze für mich?

  • Nach Rücksprache mit den Kollegen sehe ich es mittlerweile so, dass ein über den Betrag der Forderung hinausgehendes (Eigentümer-)Recht nicht entstanden sein kann. Sicherungshypothek - streng akzessorisch. § 1163 hat dagegen wohl eher den Fall im Blick, bei dem die Forderung überhaupt noch entstehen kann. Die Forderung ist auch nicht "nicht zur Entstehung gelangt", sondern hat nie bestanden.

    Ich werde es daher wahrscheinlich über ein Berichtigungsersuchen des FA lösen.

  • Interessant wäre, warum das Eintragungsersuchen des Finanzamts falsch war. Besteht tatsächlich keine Forderung in Höhe von 200.000 Euro oder ist das bloß der Versuch, nachträglich die Forderung auf zwei Grundstücke zu verteilen, oder besteht nur ein Vollstreckungshindernis für die vollen 200.000 Euro (z. B. wg. Aufteilung zwischen Eheleute)...?

    Das FA hat doch die Vollstreckbarkeit zu verantworten. Sollen die doch ne Löschungsbewilligung rausrücken und dann gibt es eben eine Eigentümergrundschuld.

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

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