Heute ist mein Auslandstag....
Wir haben eine Beklagt in der Schweiz. Die Klage wurde auch durch die Schweizer Behörden zugestellt.
Nun gibt es außergerichtliche Vergleichsverhandlungen und der Termin soll auf Antrag des Klägers aufgehoben werden.
Nun soll die Abladung übersandt werden. Aus unserer Sicht ist eine förmliche Zustellung nicht erforderlich.
Nun ergibt sich aus dem Länderteil der ZRHO, dass die Schweiz gar keine Briefe von Gerichten will. Gilt dies auch für das eigentlich positive Abladungsschreiben ? Ich übe da ja keine fremde Gerichtsbarkeit aus oder drohe Zwangsmaßnahmen an ?