Hilfe noch möglich? Überweisung des Kindergeldes aufs falsche Konto

  • Moin,

    für morgen ist wieder etwas Schönes angekündigt, ich bräuchte mal Meinungen dazu:

    Schuldnerin hat mehrere Konten, eins davon ein P-Konto, eines nicht.

    Die Kindergeldkasse hat jetzt überwiesen -lt. Schuldnerin trotz seit gemeldeter neuer Bankverbindung(des P-Konto)- nicht auf das P-Konto sondern auf das ungeschützte Konto.

    Beide Konten sind gepfändet (normaler Gläubiger), entsprechend ist das Kindergeld auf dem Nicht-P-Konto gepfändet und nicht verfügbar. Die Bank gibt es auch bei vorgelegtem Bescheid der Familienkasse nicht heraus- da es sich nicht um ein P-Konto handelt. Sie soll "eine Freigabe beim Gericht abholen".

    Ich sehe hier erstmal eine Freigabemöglichkeit nicht, da es kein P-Konto ist.

    Welche Möglichkeiten bestehen noch für die Schuldnerin, um an das Kindergeld zu kommen?

    765 a?- trotz eines bestehenden P-Kontos?

    Danke im Voraus.

  • Grundlage, wie du selbst ja festgestellt hast, kann nur § 765a ZPO sein.

    Um eine Begründetheit zu prüfen, kommt es jedoch immer auf den jeweiligen Sachverhalt an.
    Ein Faktor für eine positive Entscheidung könnte z.B. sein, dass der Schuldner von Leistungen nach dem SGB II oder XII lebt und mit dem Zugriff auf das "Kindergeld", richtigerweise Kontoguthaben des Nicht-P-Kontos, die Sicherung seines Lebensunterhalts nicht mehr gewährleistet ist.

  • Danke, werde das prüfen sobald der ASt hier ist - fehlende Sicherung des Lebensunterhaltes wäre auch hier für mich der einzige mögliche Grund. Schließlich handelt es sich hier ansonsten um eine ganz normale Kontopfändung.

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