Ein Berufsbetreuer hat seine Entlassung beantragt. Ein Grund für die Entlassung hat er nicht angegeben. Ich nehme an, dass er entlassen werden möchte, weil es sich um eine schwierige und arbeitsaufwändige Betreuung handelt.
Kann ich den Entlassungsantrag ablehnen ?
Entlassungsantrag eines Berufsbetreuers
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Vielleicht sollte man vor der Entscheidungsfindung ermitteln, ob die Voraussetzungen des § 1908b BGB vorliegen.
Eine begründungsfreie Entlassung dürfte kaum in Betracht kommen.
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Ein Berufsbetreuer hat seine Entlassung beantragt. Ein Grund für die Entlassung hat er nicht angegeben. Ich nehme an, dass er entlassen werden möchte, weil es sich um eine schwierige und arbeitsaufwändige Betreuung handelt.
Kann ich den Entlassungsantrag ablehnen ?Du wirst letztendlich um eine Entlassung/Neubestellung nicht herumkommen, denn er wird dir eine Begründung liefern, z.B.
- derzeit gesundheitliche Probleme;
- Reduzierung der Fälle bzw. der Stunden, ggf. auf ärztlichen Rat;
- keine Zusammenarbeit mit dem Betroffenen möglich;
- ...Oder er legt einen Aufhebungsantrag bzw. hilfsweise einen Entlassungsantrag des Betroffenen vor, wonach der Betroffene die Betreuung nicht mehr für erforderlich hält bzw. hilfsweise einen neuen Betreuer beantragt, da der bisherige seinen Willen nicht aisreichend beachhhtet, bzw. ...
Such einen neuen Betreuer bzw. lass dir einen neuen Betreuer vorschlagen. Selbstverständlich soll der bisherige Betreuer seinen Antrag begründen. Egal wie.
Ich bin der Meinung, dass man Reisende nicht aufhalten soll. Lehnst du den Entlassungsantrag ab, wird die künftige Zusammenarbeit zwischen dir und dem bisherigen Beteeuer ein K(r)ampf.
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Auch hier sollte man Schritt 2 und 3 machen, bevor man gleich auf Schritt 5 geht.
Was hindert Dich, Ihn zu fragen (wie Felix)? Und was ist mit dem Statement der Betreuungsbehörde?
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Kann ich den Entlassungsantrag ablehnen ?
Nein. Zumindest nicht wegen der fehlenden Begründung.
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Auch hier sollte man Schritt 2 und 3 machen, bevor man gleich auf Schritt 5 geht.
Was hindert Dich, Ihn zu fragen (wie Felix)? Und was ist mit dem Statement der Betreuungsbehörde?
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