Beschränkte persönliche Dienstbarkeit

  • Hallo zusammen,

    ein Eigentümer will drei Grundstücke verkaufen: A, B und C.

    A und B werden jeweils gesondert in zwei Grundbuchblättern gebucht. Das Grundstück C soll den Grundstücken A und B jeweils als 1/2 Miteigentumsanteil als 2/zu 1 zugebucht werden.

    Es wird eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit vom derzeitigen Eigentümer zulasten des gesamten Grundstücks C (das ja in zwei Miteigentumsanteile geteilt wird) bewilligt.

    Die Belastung eines Miteigentumsanteils mit einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit ist ja nicht zulässig. Andererseits wird ja das gesamte Grundstück C belastet und wenn beide Miteigentumsanteile belastet werden, könnte es doch möglich sein.

    Ich freue mich über hilfreiche Gedanken...

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