Hallo zusammen,
ein Eigentümer will drei Grundstücke verkaufen: A, B und C.
A und B werden jeweils gesondert in zwei Grundbuchblättern gebucht. Das Grundstück C soll den Grundstücken A und B jeweils als 1/2 Miteigentumsanteil als 2/zu 1 zugebucht werden.
Es wird eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit vom derzeitigen Eigentümer zulasten des gesamten Grundstücks C (das ja in zwei Miteigentumsanteile geteilt wird) bewilligt.
Die Belastung eines Miteigentumsanteils mit einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit ist ja nicht zulässig. Andererseits wird ja das gesamte Grundstück C belastet und wenn beide Miteigentumsanteile belastet werden, könnte es doch möglich sein.
Ich freue mich über hilfreiche Gedanken...