Genehmigung Zwangsversteigerung

  • Hallo,

    ich habe folgenden Sachverhalt und bitte um Hilfe:

    Ein Minderjähriger möchte zwei näher bezeichnete Grundstücke im Zuge einer gerichtlichen Zwangsversteigerung erwerben.
    Die Zwagsversteigerung erfolgt lediglich zur Aufhebung der Gemenschaft. Auf einem Grundstück würde es ein bestehenbleibendes Recht geben.
    Der Verkehrswert von Grudstück 1 beträgt 6000€ und der Verkehrswert von Grundstück 2 beträg 40000€.

    Der Antrag auf famliengerichtliche Genehmigung liegt vor.
    Das Kind is vermögend (ca.100.000 €)
    Der Grundbesitz soll dem weiteren Vermögenaufbau dienen. Für die Folgekosten wollen die alleinsorgeberechtigte Mutter und deren Lebensgefährte aufkommen.
    Es wurde die Erforderlichkeit eines Höhstgebotes besprochen. Hiebei wurde darauf hingewiesen, dass die Genehmigung nicht erteilt würde, wenn das Höchstgebot den Verkehrswert übersteigt,da dies einen finanziellen Nachteil für das Kind darstellen würde.
    Eine Beschränkung des Höchstgebotes auf die Höhe des Vekhrswertes ist seitens der Kindsmutter nicht gewünscht.
    Vielmehr ist der Antrag nun noch darauf ausgeweitet worden, dass sie den über den Verkehrswert liegenden Betrag übernehmen bzw. dafür haften möchte.
    Inwieweit kann eine Genehmigung erteilt werden?

  • Ich würde die Genehmigung, so wie sie jetzt beantragt ist, versagen. Selbst wenn die Vermögensverhältnisse der Kindesmutter es ihr ermöglichen sollten, für den Mehrbetrag einzustehen, fehlt es insoweit an einer Absicherung des Kindes. Dieses würde in voller Höhe für sein abgegebenes Gebot haften.

    "Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht." (Abraham Lincoln)

  • Auch hier gilt mal wieder: Eine Ortsangabe wäre hilfreich!!

    In Ballungsgebieten wie München, Hamburg, Frankfurt/Main kommt man mit dem Verkehrswert in den meisten Fällen nicht weit, Gebote von 120% und darüber sind eher Regel als Ausnahme.

    Letztlich musst du das entscheiden.

    Beim bestehenbleibenden Recht wäre zu beachten, was das konkret ist. Bei einer Grundschuld wird zB der dingliche Zins übernommen, der meistens um die 15% liegt.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

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