Hallo,
ich habe folgenden Sachverhalt und bitte um Hilfe:
Ein Minderjähriger möchte zwei näher bezeichnete Grundstücke im Zuge einer gerichtlichen Zwangsversteigerung erwerben.
Die Zwagsversteigerung erfolgt lediglich zur Aufhebung der Gemenschaft. Auf einem Grundstück würde es ein bestehenbleibendes Recht geben.
Der Verkehrswert von Grudstück 1 beträgt 6000€ und der Verkehrswert von Grundstück 2 beträg 40000€.
Der Antrag auf famliengerichtliche Genehmigung liegt vor.
Das Kind is vermögend (ca.100.000 €)
Der Grundbesitz soll dem weiteren Vermögenaufbau dienen. Für die Folgekosten wollen die alleinsorgeberechtigte Mutter und deren Lebensgefährte aufkommen.
Es wurde die Erforderlichkeit eines Höhstgebotes besprochen. Hiebei wurde darauf hingewiesen, dass die Genehmigung nicht erteilt würde, wenn das Höchstgebot den Verkehrswert übersteigt,da dies einen finanziellen Nachteil für das Kind darstellen würde.
Eine Beschränkung des Höchstgebotes auf die Höhe des Vekhrswertes ist seitens der Kindsmutter nicht gewünscht.
Vielmehr ist der Antrag nun noch darauf ausgeweitet worden, dass sie den über den Verkehrswert liegenden Betrag übernehmen bzw. dafür haften möchte.
Inwieweit kann eine Genehmigung erteilt werden?