Untätigkeit nach Zahlung Verfahrenskostenvorschuss

  • Hallo ans Forum,

    im Rahmen einer eA vom 14.12.2016 wurde mein Mandant zur Zahlung des VKV für die Geltendmachung von laufendem Unterhalt ab 7/2016 verpflichtet.

    Im Januar 2017 hat dann die Kollegin angefragt, ob mein Mandant aufgrund der eA bereit wäre, ohne weiteres gerichtliches Verfahren, den geforderten Unterhalt zu bezahlen.
    Das habe ich abgelehnt.

    Die Kollegin hat sich dann wieder Zeit gelassen und erst im Januar 2018 per Vollstreckungsandrohung zur Zahlung aufgefordert.
    Daraufhin hat mein Mandant den Vorschuss an die Kollegin gezahlt.

    Nachdem nach der Zahlung sind wieder 3 Monate verstrichen waren, ohne dass etwas geschehen ist, habe ich die Kollegin mit Fristsetzung aufgefordert, den Verfahrenskostenvorschuss zurückzuzahlen.
    Daraufhin bekam ich ein Schreiben, in dem die Kollegin mitteilt, dass sich der Mandant noch nicht entschieden hat, ob er seine Ansprüche gerichtlich geltend macht.

    Da die eA schon so lange her ist, bin ich der Meinung, dass der damals gegenständliche Unterhalt(ab Juli 2016) inzwischen verwirkt ist.

    Was kann ich tun?
    Muss ich warten, bis die Kollegin den Antrag bei Gericht einreicht?
    Kann ich - wenn sie den Antrag bei Gericht einreicht - geltend machen, dass der Vorschuss dafür nicht zu verwenden ist und deshalb zurückzuzahlen ist?

    Da ich so eine Situation noch nicht hatte, stehe ich auf dem Schlauch... [Blockierte Grafik: https://www.foreno.de/images/smilies/icon_rolleyes.gif]

    Vielleicht kann mir hier jemand helfen???

    Vorab schon herzlichen Dank!

    An_drea

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