Vollstreckungsklausel gegen den Insolvenzverwalter

  • Muss bei der Vollstreckungsklausel gegen des Insolvenzverwalter des Eigentümers der Zusatz „zum Zwecke der abgesonderten Befriedigung“ in die Klausel aufgenommen werden:

    Die vorstehende mit der Urschrift übereinstimmende Ausfertigung wird
    der A-Bank AG
    zum Zwecke der Zwangsvollstreckung wegen des dinglichen Anspruchs zum Zwecke der abgesonderten Befriedigung aus der im Grundbuch von X Blatt 1234 eingetragenen Grundschuld über 100.000.--€ nebst 15 % Jahreszinsen seit 1.1.2000
    gegen Rechtsanwalt X…. in seiner Eigenschaft als Insolvenzverwalter über das Vermögen des ….erteilt. ……..

  • Ich würde sagen: nein.

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



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