Muss bei der Vollstreckungsklausel gegen des Insolvenzverwalter des Eigentümers der Zusatz „zum Zwecke der abgesonderten Befriedigung“ in die Klausel aufgenommen werden:
Die vorstehende mit der Urschrift übereinstimmende Ausfertigung wird
der A-Bank AG
zum Zwecke der Zwangsvollstreckung wegen des dinglichen Anspruchs zum Zwecke der abgesonderten Befriedigung aus der im Grundbuch von X Blatt 1234 eingetragenen Grundschuld über 100.000.--€ nebst 15 % Jahreszinsen seit 1.1.2000
gegen Rechtsanwalt X…. in seiner Eigenschaft als Insolvenzverwalter über das Vermögen des ….erteilt. ……..
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