Genehmigung Löschung Rückauflassungsvormerkung

  • Hallo zusammen,

    ich brüte über folgenden Fall:

    Eltern übergeben Grundstück an Kind A. Mit Übergabevertrag wird eine Reallast (für Geldrente mit Wertsicherungsklausel) für die Eltern als Gesamtberechtigte eingetragen. Weiter wird eine Rückauflassungsvormerkung eingetragen mit dem Inhalt:

    Der Übernehmer verpflichtet sich für sich und seine Rechtsnachfolger, das Grundstück ohne Erstattung bisher bezahlter Geldrenten lasten- und kostenfrei an seine Eltern in Miteigentum zu 1/2, nach Vorversterben eines Elternteils an den Längslebenden in Alleineigentum zu übertragen, wenn der Übernehmer oder sein Rechtsnachfolger mit mehr als drei Monatszahlungen für die Geldrente nach Ziffer 1 (Reallast) in Rückstand kommt.

    Erst verstarb der Vater, der wurde von der Mutter beerbt, dann die Mutter, welche von Kindern A, B und C zu gleichen Teilen beerbt wurde.

    Nun bewilligt der Betreuer für Kind C , als einer der Erben der Berechtigten, die Löschung der Rückerwerbsvormerkung.

    Ich soll dies betreuungsgerichtlich genehmigen, eine Ablöse ist nicht vorgesehen. Ich mache mir wegen dem Schenkungsverbot sorgen, da ich ja überhaupt nicht beurteilen kann, ob der Anspruch damals entstanden ist und vererbt wurde.

  • Dazu sollte der Betreuer vortragen. Ggf. kannst Du dann noch bei den Miterben nachfragen.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Der Betreuer ist gleichzeitig Kind B. Er wird wahrscheinlich vortragen, dass es seines Wissens nach keine Rückstände gab. Ich tue mich schwer Ohne Nachweise eine Genehmigung nur aufgrund einer solchen Aussage zu erteilen...Es erscheint mir aber auch schwierig einen Nachweis über die Zahlungen zu bekommen...

  • B ist doch aber der einzige Miterbe, der Ansprüche geltend machen würde, so sie existierten. A hätte kein Interesse daran und C scheint nicht in der Lage zu sein. Warum soll man hier ausgerechnet B nicht glauben können?

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