Frage steht eigentlich schon oben.. Meinungen??
Betreuungsgerichtliche Genehmigung für Freistellungsauftrag nach § 1812 BGB?
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sneakerpimp -
19. September 2018 um 09:54
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Nein, wo soll die Verfügung über eine Forderung sein?
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"anderes Recht, kraft dessen der Mündel eine Leistung verlangen kann" ... Hier: Freistellung von Kapitalerträgen
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Bei der Erteilung eines Freistellungsauftrags an die Bank verfüge ich doch nicht über ein Recht auf eine Leistung. Welche Leistung würde ich denn ohne den Freistellungsauftrag erhalten? Ich müßte Steuern auf den Ertrag zahlen, was aber selbst bei der jetzigen Zinspolitik noch nicht als Recht einzustufen sein dürfte.
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Bei der Erteilung eines Freistellungsauftrags an die Bank verfüge ich doch nicht über ein Recht auf eine Leistung. Welche Leistung würde ich denn ohne den Freistellungsauftrag erhalten? Ich müßte Steuern auf den Ertrag zahlen, was aber selbst bei der jetzigen Zinspolitik noch nicht als Recht einzustufen sein dürfte.
zum letzten Satz:
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