vereinfachtes Unterhaltsverfahren gleichbleibender Betrag

  • Hallo,
    ichhabe eine Frage in meinem Verfahren.
    Eingegangenvom Landkreis als Beistand ein Antrag auf Festsetzung nach § 253 FamFG.
    Einwendungdes Vaters in Abschnitt C eingegangen. Er könnte 29,- € ab 01.01.2017 zahlenund 57,- ab heute (das wäre dann September) zahlen.

    DerLK wurde gehört und gefragt, ob Abgabe ins streitige Verfahren beantragt wird.
    Eswurde mitgeteilt, dass der Betrag festgesetzt werden soll wie vom Vater angegeben.
    Kannich jetzt so einen Beschluss erlassen? Muss ich noch was wegen dem Kindergeldschreiben?

    Undbeide Parteien haben VKH beantragt. Würde auch beide bewilligen. Das kann auchso in den Beschluss rein, oder?
    Habeso einen Beschluss noch nie gehabt. Muss ich noch irgendwas beachten dabei?
    Wieist das die Berechnung des Wertes?

  • Es wurde mitgeteilt, dass der Betrag festgesetzt werden soll wie vom Vater angegeben. Kann ich jetzt so einen Beschluss erlassen?

    Ja, § 253 Abs. 1 Satz 2 FamFG.

    Muss ich noch was wegen dem Kindergeld schreiben?

    Nein, weil es sich um feste Beträge handelt.

    Und beide Parteien haben VKH beantragt. Würde auch beide bewilligen. Das kann auch so in den Beschluss rein, oder?

    Ja.

    Wie ist das die Berechnung des Wertes?

    § 51 FamGKG.

    "Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht." (Abraham Lincoln)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!