Nachlasspflegschaft und Sterbenachweis

  • Die Erblasserin, welche in meinem Zuständigkeitsbereich lebte, ist (wahrscheinlich) in Litauen verstorben.

    Der Vermieter beantragt die Anordnung einer Nachlasspflegschaft, kann allerdings keine Sterbeurkunde vorlegen, sondern nur eine erweiterte Meldeauskunft der Stadt, wonach die Erblasserin am ... in Litauen verstorben ist.

    Genügt diese Meldeauskunft als Sterbenachweis zur Anordnung einer Nachlasspflegschaft?

  • Die Sterbefallbenachrichtigung scheint zur Zeit usus zu sein, da ich in letzter Zeit selten eine Sterbeurkunde in den Akten finde. Ich muss dann auch immer den Sparkassen erklären, das diese auch für sie ausreichend ist, da sie ja eh nur die Sterberegisternummer wollen und die steht auch auf der Sterbefallbenachrichtigung mit drauf.

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  • Solange der Tod des Erblassers nicht nachgewiesen ist, kann man doch kaum abgrenzen, was für eine Pflegschaft in Frage kommt (NLP oder doch eine Abwesenheitspflegschaft?). Ich kann mich nicht erinnern, eine NLP ohne Sterbenachweis eingeleitet zu haben (die EMA-Mitteilung hat aber ein solches Verfahren gelegentlich in Gang gesetzt).

    Woher hat denn das EMA die Kenntnis vom Tode des Mieters? Wo ist der Mieter geboren (evtl. kommt man über ein dt. Geburtsstandesamt an Kinder der EL'in heran)?

    ARK: Eine Sterbefallbenachrichtigung dürfte dem NLG nicht vorliegen, da der Sterbefall in Litauen eingetreten sein soll.

  • [quote='Alterfalter','RE: Nachlasspflegschaft und Sterbenachweis der Tod des Erblassers nicht nachgewiesen ist, kann man doch kaum abgrenzen, was für eine Pflegschaft in Frage kommt (NLP oder doch eine Abwesenheitspflegschaft?). Ich kann mich nicht erinnern, eine NLP ohne Sterbenachweis eingeleitet zu haben (die EMA-Mitteilung hat aber ein solches Verfahren gelegentlich in Gang gesetzt).

    Woher hat denn das EMA die Kenntnis vom Tode des Mieters? Wo ist der Mieter geboren (evtl. kommt man über ein dt. Geburtsstandesamt an Kinder der EL'in heran)?

    Ich weiß nicht, wo sie geboren ist, sie ist russische Staatsbürgerin.... Ich rufe morgen mal beim EMA an, woher diese die Information haben.

  • Wenn die Stadt über die EMA den Tod bescheinigt, reicht dies ME aus.
    Dasselbe wenn die Polizei uns schreibt, der Erblasser seit tot (hier verlangen wir nicht einmal ein Dienstsiegel). Wir ordnen eine Nachlasspflegschaft an und gut ist.

    @ ARK: wieso erklärst du den Banken den Unterschied zwischen Sterbefallbenachrichtigung und Sterbeurkunde?

    Ich verfüge bei Anfragen die Versendung der Sterbefallbenachrichtung des Standesamts oder des Zentralen Testamentsregisters (je nachdem, was in der Akte ist).

    Wenn die Bank eine Sterbeurkunde will, verweise ich an das Standesamt.

    Im übrigen sind Kollegen der Auffasung, die Nank hätte gar keinen Anspruch auf eine Abschrift der Sterbefallanzeige und verweisen direkt an das Standesamt.

  • Tja, so sah ich das auch immer.

    Bis ich jetzt vom NLG mitgeteilt bekam, für einen Erbschein (Antrag aufgrund Erbvertrag, eröffnet in den Nachlassakten desselben Gerichts nach beiden Vertragsschliesenden) sei der Nachweis des Todes durch Sterbeurkunde zu führen. Für die Eröffnung dagegen reiche die Sterbefallmitteilung aus.

    Kein Problem. Kostet halt nochmal 10 Euro Pro Erblasser für die Urkunden.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • @Yarra: So sehe ich das auch.

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  • Wenn die Stadt über die EMA den Tod bescheinigt, reicht dies ME aus.
    Dasselbe wenn die Polizei uns schreibt, der Erblasser seit tot (hier verlangen wir nicht einmal ein Dienstsiegel). Wir ordnen eine Nachlasspflegschaft an und gut ist.

    @ ARK: wieso erklärst du den Banken den Unterschied zwischen Sterbefallbenachrichtigung und Sterbeurkunde?

    Ich verfüge bei Anfragen die Versendung der Sterbefallbenachrichtung des Standesamts oder des Zentralen Testamentsregisters (je nachdem, was in der Akte ist).

    Wenn die Bank eine Sterbeurkunde will, verweise ich an das Standesamt.

    Im übrigen sind Kollegen der Auffasung, die Nank hätte gar keinen Anspruch auf eine Abschrift der Sterbefallanzeige und verweisen direkt an das Standesamt.

    Gebe ich Dir vollkommen Recht. Die Sterbefallanzeige enthält neben der Standesamtregisternummer Angaben, welche der Sparkasse nichts angehen. Ich habe es mir bisher immer schön geredet, dass alles unters Bankgeheimnis fällt. Das Problem ist bei den Sparkassen, dass die Jungs und Mädels dumm gehalten werden und immer nur ihre Anweisungen haben. In den Anweisungen steht, kommt ein Nachlasspfleger brauche ich die Sterbeurkunde.

    Letztens hatte ich ein armes Mädel vor mir, welches mir gleich sagte, sie haben Recht, ich habe im Gesetz nachgelesen, aber ich habe meine Anweisungen. Finde ich immer wieder schick, wie sich Sparkasen übers Gesetz hinwegsetzen.

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