Lage einer Abwasserleitung bei Leitungsrecht nicht ersichtlich

  • Im Grundbuch soll eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Abwasserleitungsrecht) eingetragen werden.

    Zur Lage der Leitung wird auf eine als Anlage beigefügte Karte verwiesen.

    Auf der Karte sind aber lediglich verschiedene Grundstücke, unter anderem das belastete, dargestellt. Eine Leitung ist nicht eingezeichnet.

    Kann man hier davon ausgehen, dass hier der Ausübungsbereich nach dem Willen der Beteiligten nicht beschränkt sein soll und die Dienstbarkeit kann einfach eingetragen werden? Oder ist hier zu beanstanden, dass die Lage der Leitung aus der Anlage nicht ersichtlich ist und es muss eine ergänzte Karte vorgelegt werden?

  • So würde ich es auch machen. Es erscheint unsinnig, den komplizierten Weg mit Kartenbezug zu wählen, wenn doch keine Beschränkung des Ausübungsbereiches gewollt ist.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!