Hallo Kollegen,
mir liegt ein Antrag auf Pfüb vor.
Rubrum des Titels (FH - Beschluss):
Land B - Ast.-
gegen
XY - Agg.-
weitere Beteiligte:
Kind S.D.
Die Klausel wurde dem Ast. erteilt.
Der Tenor lautet allerdings: Der vom Agg. an das Kind S.D. zu zahlende Unterhalt wird festgesetzt auf ...
Ich habe bereits nachgelesen, dass also der Dritte keine Klausel bekommt und nicht einfach so aus dem Titel vollstrecken kann. Aber was ist nun, wenn der Ast. vollstrecken will? Kann er das, obwohl er laut Tenor nicht der Berechtigte ist?