Titel zugunsten Dritter

  • Hallo Kollegen,

    mir liegt ein Antrag auf Pfüb vor.
    Rubrum des Titels (FH - Beschluss):

    Land B - Ast.-

    gegen

    XY - Agg.-

    weitere Beteiligte:
    Kind S.D.


    Die Klausel wurde dem Ast. erteilt.

    Der Tenor lautet allerdings: Der vom Agg. an das Kind S.D. zu zahlende Unterhalt wird festgesetzt auf ...

    Ich habe bereits nachgelesen, dass also der Dritte keine Klausel bekommt und nicht einfach so aus dem Titel vollstrecken kann. Aber was ist nun, wenn der Ast. vollstrecken will? Kann er das, obwohl er laut Tenor nicht der Berechtigte ist?

  • Ich hatte sowas lange nicht. Aber stand da dann im Tenor nicht sinngemäß "...Unterhalt für das Kind X, zu Händen Y..."?

    Wenn das fehlt, müsste der Titel berichtigt werden.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Das habe ich auch so gelesen.

    "Wenn das fehlt" bezog sich auf meinen vorherigen Satz und die Frage, ob das dort hin gehört und fehlt oder ob der Passus nicht fehlt, weil er eben nicht dort hin gehört.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Das passiert ja öfter mal in Unterhaltssachen. In FH ist das untypisch, aber als Scheidungsfolgesache kommt das doch immer mal wieder vor. Ist der Antragsteller auch Vertreter des Kindes?

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



  • Also der das Land vollstreckt rückständigen Unterhalt des Kindes in das ererbte Vermögen des Kindes. Ehrlich, mir erschließt sich der Sinn immer noch nicht. Ist das vielleicht ein Rückstand nach UVG?

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



  • Meiner Meinung nach dürfte es sich um übergegangenen Unterhalt handeln, den das Land geltend macht. Ich hätte hierbei das Kind gar nicht ins Rubrum aufgenommen, sondern irgendwo im Beschluss bemerkt, dass es sich eigentlich um den Unterhaltsanspruch des Kindes ... handelt (damit der Agg. überhaupt versteht, worum es geht). Aber hier ist es eben anders.
    Kann ich aber auch alles nur spekulieren. Aus dem Beschluss ersiehst du gar nichts.
    Rein formell: Kann ich für A gegen B vollstrecken, wenn im Titel steht, der B hat an C zu zahlen?

  • Ich meine, dass er vollstrecken könnte. Aber nur mit Leistung an C, nicht an sich.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

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