Guten Morgen.
Ich hab mal eine Frage, wie ihr das handhabt:
Ich bekomme hier immer Anträge von Notare auf Erteilung einer Ausfertigung des Erbscheins. Manchmal wird noch angegeben, dass diese für Grundbuchzwecke benötigt wird.
Meistens sind die Notare vorher noch nie in der Akte aufgetaucht.
Verlangt ihr Euch dann einen Nachweis darüber, wer vertreten wird bzw. die überhaupt einmal die Angabe.
Ich hab das nun ein paar Mal gemacht und bekomme ganz erschrockene Anrufe, was ich da wissen wollen würde.
Ich tue mir aber schwer einfach so eine Ausfertigung zu erteilen, nur weil ein Notar diese beantragt.
Liebe Grüße