Antrag Ausfertigung Erbschein Notar

  • Guten Morgen.

    Ich hab mal eine Frage, wie ihr das handhabt:

    Ich bekomme hier immer Anträge von Notare auf Erteilung einer Ausfertigung des Erbscheins. Manchmal wird noch angegeben, dass diese für Grundbuchzwecke benötigt wird.

    Meistens sind die Notare vorher noch nie in der Akte aufgetaucht.

    Verlangt ihr Euch dann einen Nachweis darüber, wer vertreten wird bzw. die überhaupt einmal die Angabe.

    Ich hab das nun ein paar Mal gemacht und bekomme ganz erschrockene Anrufe, was ich da wissen wollen würde.
    Ich tue mir aber schwer einfach so eine Ausfertigung zu erteilen, nur weil ein Notar diese beantragt.

    Liebe Grüße

  • Nur weil er Notar ist, bedeutet das nicht, dass er alles wissen darf. Also bei Bedarf nachfragen.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Nur weil er Notar ist, bedeutet das nicht, dass er alles wissen darf. Also bei Bedarf nachfragen.

    :daumenrau

    Wenn ein Notar bei mir so einen Antrag stellt und sich für niemanden legitimiert teile ich ihm mit, dass er sich für seinen Mandanten legitimieren soll einen Anspruch auf Akteneinsicht im eigenen Namen glaubhaft machen soll.
    Die Vollmacht seines Mandanten muss ich mir wegen §11 S. 4 FamFG zwar nicht vorlegen lassen, aber ich muss trotzdem prüfen können ob sein Mandant ein Akteneinsichtsrecht hat.

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