Pflichtteilsstrafklausel - Legitimation bei Verkauf

  • Hallo, folgende Frage:

    Der Eigentümer ist verstorben, seine Erben wollen jetzt das Grundstück verkaufen. Beantragt ist die Eintragung einer Auflassungsvormerkung. Der Eigentümer hatte ein gemeinschaftliches Testament mit seiner (bereits verstorbenen) Frau errichtet. Hier findet sich eine Pflichtteilsstrafklausel, nach welcher ein Kind, welches nach dem Erstversterbenden seinen Pflichtteil geltend gemacht hat, auch nach dem Letztversterbenden nur seinen Pflichtteil erhalten soll. Ich brauche doch jetzt zur Legitimation der Erben, die verfügen wollen, einen Erbschein bzw. eidesstattliche Versicherungen?

    Der Notar sieht das anders ...

    vielen Dank im Voraus.

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