Kosten für Sprachmittler

  • Hallo,
    vielleicht kam jemand sagen ob ich hier richtig liege.
    Die Koste sind bei Berufsbetreuen in der Vergütung enthalten. Das bedeutet doch auch das Ehrenamtler diese aus der Pauschale zu zahlen hätten und dann einen Erstattungsanspruch hätten wenn die üblichen 400.- überschritten werden.

    Gruß
    Roland Steinmann

  • Ich bin ja sonst nicht pingelig, aber bitte stelle doch deinen Sachverhalt so ein, dass man versteht, worum es geht und nicht alle zwei Wörter über einen Schreibfehler stolpert...

  • Ich bin ja sonst nicht pingelig, aber bitte stelle doch deinen Sachverhalt so ein, dass man versteht, worum es geht und nicht alle zwei Wörter über einen Schreibfehler stolpert...


    So schwer ist der Sachverhalt eigentlich nicht verständlich.

    Es geht um die Entscheidung (des BGH?), nach der Berufsbetreuer neben ihrer Pauschalvergütung die Dolmetscherkosten für persönliche Kontakte mit dem Betroffenen nicht zusätzlich aus der Staatskasse erstattet erhalten.

    Nun stellt sich natürlich tatsächlich die Frage, wie und ob man die Entscheidung auf ehrenamtliche Betreuungen umsetzt. Bei Überschreitung der Pauschale (399,- €) müsste der ehrenamtliche Betreuer ggf. noch eigenes Geld aufwenden? :gruebel:

  • Ich finde es sehr merkwürdig, dass ein Ehrenamtler die Betreuung für jemanden übernimmt, dessen Sprache er nicht spricht.

    Das muss Dich nicht wundern:

    1. das Gesetz geht Grundsätzlich vom Ehrenamt aus, die Berufsbetreuung ist doch nur so eine "Hilfskrücke" welche zum Standard wurde :oops:
    2. sei froh das ein Ehrenamtler gefunden wurde, denn einen Berufsbetreuer wirst Du nicht finden, da er auf den Kosten sitzenbleibt :mad:

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  • Da der TE bei der Betreuungsbehörde arbeitet, vermute ich, dass er noch daran arbeitet, Ehrenamtler zu gewinnen. Und da ist es natürlich hilfreich, wenn man potentiellen Betreuern sagen kann, dass sie Sprachmittler hinzuziehen können, ohne sie aus eigener Tasche bezahlen zu müssen.

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