Eintragung einer RückAV durch Urteil welches im einstw. Verfügungsverfahren ergangen

  • Hallo,

    Ich bin im Moment etwas ratlos.

    Ich habe vor mir liegen ein Urteil vom Landgericht.
    Im einstw. Verfügungsverfahren ist folgend Entscheidung ergangen:

    1. Zugunsten des Verf.kl. ist für die Grundstücke des Verfügungsbekl. eingetragen im Wohnungsgrundbuch des AG ... Gemarkung ... Bläter ... Flur .., Flst. ... eine Vormerkung zur Sicherung eines Anspruchs auf RückAV einzutragen.

    2. Das Grundbuch soll um Eintragung ersucht werden.

    Das Landgericht ersucht jetzt wg Eintragung. Hat ein Eintragungsersuchen geschickt.
    Das ist leider falsch, dass Grundstück ist nicht ordentlich bezeichnet, es fehlt ein Flurstück.

    Kann das Landgericht in dem Fall überhaupt wegen Eintragung ersuchen?

    Ich glaube ich stehe gerade etwas auf dem Schlauch. Vl kann mir jmd. weiterhelfen. wäre sehr dankbar.

  • Es sind mehrere Blätter (3).

    Im Tenor steht
    Zu Gunsten des Verfügungsklägers ist für die Grundstücke des Verfbk. eingetragen im Wohnungsgundbch des AG... Gemarkung... dann die Blätter , Flur und Flurstück, (wobei hier eins fehlt ) eine Vomerkung zur Sicherung eine Anspruchs au Rückauflassung einzutragen.
    und eigentlich sind es ja mehrere Wohnungsgrundbücher..., vl ist die Formulierung etwas misslich gewählt.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!