Hallo zusammen, hab über die Suche nix gefunden . . .
Folgender Fall:
- Eintragung AV und Kostenrechnung
- Gemeinde nützt für eines von drei Grundstücken ihr Vorkaufsrecht wodurch sich der Kaufpreis reduziert
Die Kostenrechnung für die Auflassung wurde natürlich dann auf der Basis des tatsächlichen Kaufpreises erstellt, aber muss nicht auch die Rechnung für die AV korrigiert werden? (ich hab ne Erinnerung diesbezüglich auf dem Tisch und diese Fallkonstellation noch nicht gehabt)