Guten Morgen,
so zum Wochenende habe ich noch mal einen "netten" Fall, mit dem ich mich (leider) beschäftigen darf...
Im Jahr 1985 wurde bei uns offenbar ein handschriftlich geführtes Grundbuch auf das Loseblattgrundbuch umgeschrieben, wobei ein schwerwiegender Zahlendreher aufgetreten ist: Statt des Flurstücks 73/1 wurde im Bestandsverzeichnis das Flurstück 71/3 eingetragen (welches natürlich in einem anderen Blatt ebenfalls - und (hoffentlich) richtigerweise - eingetragen ist.
Aufgefallen ist die Misere der Serviceeinheit beim Fertigen einer Nachricht beim ALB-Abgleich. Ich habe mir dann die (geschlossene) Ursprungsakte angefordert (wird hier in Hessen beim Staatsarchiv eingelagert) und darin das handschriftlich geführte Grundbuch gefunden, in welchem das Grundstück selbstverständlich richtig bezeichnet war.
Wie kann ich dieses Problem denn lösen??? Bzw. kann man es überhaupt "einfach so" lösen??? Ich werde im Bestandsverzeichnis ja wohl kaum einen "Schreibfehler" berichtigen können!?!
Danke schon jetzt für eure Meinungen...