Fehler bei Umschreibung auf Loseblattgrundbuch

  • Guten Morgen,
    so zum Wochenende habe ich noch mal einen "netten" Fall, mit dem ich mich (leider) beschäftigen darf...

    Im Jahr 1985 wurde bei uns offenbar ein handschriftlich geführtes Grundbuch auf das Loseblattgrundbuch umgeschrieben, wobei ein schwerwiegender Zahlendreher aufgetreten ist: Statt des Flurstücks 73/1 wurde im Bestandsverzeichnis das Flurstück 71/3 eingetragen (welches natürlich in einem anderen Blatt ebenfalls - und (hoffentlich) richtigerweise - eingetragen ist.
    Aufgefallen ist die Misere der Serviceeinheit beim Fertigen einer Nachricht beim ALB-Abgleich. Ich habe mir dann die (geschlossene) Ursprungsakte angefordert (wird hier in Hessen beim Staatsarchiv eingelagert) und darin das handschriftlich geführte Grundbuch gefunden, in welchem das Grundstück selbstverständlich richtig bezeichnet war.

    Wie kann ich dieses Problem denn lösen??? Bzw. kann man es überhaupt "einfach so" lösen??? Ich werde im Bestandsverzeichnis ja wohl kaum einen "Schreibfehler" berichtigen können!?! :confused::gruebel:

    Danke schon jetzt für eure Meinungen...

  • Doch, das kann man. Wieso denn nicht? Allenfalls muss man zwischenzeitlich aufgrund Rechtsgeschäft neu eingetragene Berechigte in Abt. I, II und III anhören.
    Kommt auch immer mal wieder vor, dass bei der Umschreibung aus dem Altbestand aus der "Erna" die "Emma" wurde, oder aus dem Herrn "Maurer" der Herr "Manner".

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Kommt auch immer mal wieder vor, dass bei der Umschreibung aus dem Altbestand aus der "Erna" die "Emma" wurde, oder aus dem Herrn "Maurer" der Herr "Manner".

    Was tragt ihr in solchen Fällen als Grund der Berichtigung ein?

    Bei mir geht es um einen schon lange verstorbenen Miterben, der in Abteilung I eingetragen ist.

    Bei der Umstellung des Grundbuches (vor vielen Jahrzehnten) hat jemand die handschriftliche Eintragung (möglicherweise) falsch gedeutet und einen anderen Buchstaben im Familiennamen verwendet. (Beide Familiennamen gibt es grundsätzlich in Deutschland.)

    Mir liegt eine Kopie der damaligen Eigentümereintragung (kurz nach Kriegsende) vor. So richtig gut ist die Schrift wirklich nicht zu lesen.

    Die damalige Eintragungsgrundlage habe ich noch nicht vorliegen. Würde man diese im Berichtigungsvermerk als Grund der Berichtigung erwähnen?

  • Das wäre eine simple Schreibfehlerberichtigung.

    (PS: Lesehilfe kann ich anbieten.)

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!