Hallo, ich stehe bei folgendem Problem auf dem Schlauch:
Nacherbenvermerk ist für x und y eingetragen. X lebt noch und bewilligt im Rahmen der Veräußerung des Grundstücks die Löschung des Nacherbenvermerks. Y ist verstorben.
Ursprünglich gab es ein gemeinschaftliches Testament, wonach Z (= Grundstückseigentümerin) nicht befreite Vorerbin ist, und X und Y Nacherben. Es wurde später ein Erbschein erteilt.
Jetzt ist ja ein Nacherbe verstorben. Für diesen würden jetzt ja quasi die Ersatznacherben eintreten. Über diese ist jedoch weder im Testament noch im Erbschein (von 1995) etwas gesagt. Gehe ich jetzt bei und lege das Testament aus? (Ich würde ja vermutlich zu den Abkömmlingen des Y kommen ....)
Oder kann ich löschen, da ja eine wirksame (entgeltliche) Verfügung der Vorerbin vorliegt und somit durch Unrichtigkeitsnachweis gelöscht wird, da der Nacherbfall nicht mehr eintreten kann?
Ich hoffe mein Problem ist deutlich geworden und ich muss mich nicht schämen ...
Vielen Dank im Voraus!