Hallo zusammen, ich habe folgenden Sachverhalt und brauche mal Eure Hilfe:
Privatinsolvenzverfahren läuft.
Es existiert eine Sterbegeldversicherung. Aktuelle Werte:
Versicherungssumme bei Tod rd. 5500,- Euro.
Rückkaufswert rd. 1850,- Euro.
Wissensstand: Lt. BGH, Az. VII ZB 47/07 sind 3579,- Euro Versicherungssumme nicht pfändbar.
Da die Vers.summe hier aber den Betrag von 3.579,- Euro um 1921,- Euro übersteigt, dürfte doch der Rückkaufswert anteilig pfändbar sein, oder?
Mein Berechnung:
3579 € x 1850 € = 1.203,85 € pfändbar= Insolvenzmasse
5500 €
Oder ist die Versicherung unpfändbar, weil der Rückkaufswert unter 3579,- Euro liegt?
Vielen Dank für Eure Hilfe
Lieben Gruß Manja