Absetzung PKH/VKH-Vergütung

  • Hallo, ich bin neu in der Kostenabteilung und habe folgenden Fall:

    Der RA wurde zu den Bedingungen eines im Bezirk des Verfahrensgerichts ansässigen RA beigeordnet. Im Vergütungsantrag wurden jetzt jedoch sehr hohe Reisekosten geltend gemacht. Ich hab dem RA mitgeteilt, dass diese laut Beiordnungsbeschluss nicht festzusetzen sind, er sieht das aber anders.
    Ich würde die Fahrtkosten jetzt einfach absetzen und nur den Betrag erstatten, den ein RA erhalten würde, der am weitest entfernten Ort im Gerichtsbezirk ansässig ist (bei uns ca. 60km im Vergleich zu den beantragten 300km).
    Meine Fragen:

    1. Hört ihr die Anwälte vorher überhaupt an oder setzt ihr einfach ab?
    2. Begründet ihr die Absetzung? Das forumstar-Formular sieht hierzu nichts vor, aber ich habs jetzt mal einfach eingefügt.
    3. Wenn ich nicht antragsgemäß festsetze, muss ich dann die Rechtsmittelbelehrung auch noch in den Festsetzungsbeschluss einfügen?

    Bis jetzt waren die Anträge immer richtig und es gab nichts abzusetzen (die Anwälte hatten eher noch zu wenig beantragt ..)

    Vielen Dank im Voraus!:)

    (Und sorry, falls das schon einmal beantwortet wurde, dann bitte einfach verlinken. Ich bin mit der Suchfunktion noch nicht vertraut genug.)

  • s. o.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Ich glaube, die Anhörungsfrage war eher allgemeiner Natur...

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  • Als ich Kosten gemacht habe, habe ich mir die Anhörung in der Regel gespart, da diese im Beschwerdeverfahren nachgeholt werden kann. Diese ganze pauschale Anhörerei im KFB-Verfahren kostet m. E. nur Zeit und macht Arbeit.

  • Wie hier schon mehrmals festgestellt, bin ich bei einfachen Fällen auch grundsätzlich dafür. Leider spielen die meisten Obergerichte nicht mit und bestehen auf Anhörung bei Vermeidung einer Verfahrensfehlerhaftigkeit. Im Rechtsmittelfalle wird der KFB regelmäßig aufgehoben und zurückverwiesen

  • Vielen lieben Dank für die Antworten! :)

    Ps: Das mit der RM-Belehrung ist so eine Sache, mein Ausbilder damals fügte keine ein ("Anwälte wissen ja wohl, was zu tun ist!"). Und ich bekomme sie einfach nicht in forumstar eingefügt, weil das Formular das so gar nicht vorsieht. Dann werde ich nochmal probieren müssen. :)

  • Vielen lieben Dank für die Antworten! :) Ps: Das mit der RM-Belehrung ist so eine Sache, mein Ausbilder damals fügte keine ein ("Anwälte wissen ja wohl, was zu tun ist!"). Und ich bekomme sie einfach nicht in forumstar eingefügt, weil das Formular das so gar nicht vorsieht. Dann werde ich nochmal probieren müssen. :)

    Machst du über das Kostenmodul einen Festsetzungsbeschluss oder versuchst du in die Mitteilung über die Auszahlung die Rechtsmittelbelehrung einzufügen?

    Richtig ist m.E. die 1. Variante. Da fragt dich ForumStar auch immer nach der Rechtsbehelfsbelehrung.

    Wenn wir antragsgemäß festsetzen sparen wir uns das Ausdrucken der Mitteilung über die Auszahlung. Und machen unseren Beschluss in Form eines Stempels in der Akte. Bei Absetzungen bekommt der RA nur den erstattungsfähigen Teil der Vergütung ausgezahlt und er erhält den Beschluss mit Begründung.

    "Auf hoher See und vor Gericht UND IN DER KLAUSUR ist man in Gottes Hand."
    Zitat Josef Dörndorfer

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