Hallo, ich bin neu in der Kostenabteilung und habe folgenden Fall:
Der RA wurde zu den Bedingungen eines im Bezirk des Verfahrensgerichts ansässigen RA beigeordnet. Im Vergütungsantrag wurden jetzt jedoch sehr hohe Reisekosten geltend gemacht. Ich hab dem RA mitgeteilt, dass diese laut Beiordnungsbeschluss nicht festzusetzen sind, er sieht das aber anders.
Ich würde die Fahrtkosten jetzt einfach absetzen und nur den Betrag erstatten, den ein RA erhalten würde, der am weitest entfernten Ort im Gerichtsbezirk ansässig ist (bei uns ca. 60km im Vergleich zu den beantragten 300km).
Meine Fragen:
1. Hört ihr die Anwälte vorher überhaupt an oder setzt ihr einfach ab?
2. Begründet ihr die Absetzung? Das forumstar-Formular sieht hierzu nichts vor, aber ich habs jetzt mal einfach eingefügt.
3. Wenn ich nicht antragsgemäß festsetze, muss ich dann die Rechtsmittelbelehrung auch noch in den Festsetzungsbeschluss einfügen?
Bis jetzt waren die Anträge immer richtig und es gab nichts abzusetzen (die Anwälte hatten eher noch zu wenig beantragt ..)
Vielen Dank im Voraus!:)
(Und sorry, falls das schon einmal beantwortet wurde, dann bitte einfach verlinken. Ich bin mit der Suchfunktion noch nicht vertraut genug.)