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Es ergeht VU: der Beklagte trägt die Kosten.
KFA 1 vom Kläger kommt am 01.07.2018
Dann Einspruch VU, dann Termin und Erledigungserklärung und Beschluss: Der Beklagte trägt die Kosten.
Es folgt ein weiterer KFA 2, der inhaltlich nicht zu beanstanden ist und es wird Bezug genommen auf den 1. KFA.
M.E. gibt es Zinsen auf den Betrag aus KFA 1 aber nur mit Zinsen ab Erlass des Beschlusses gemäß § 91 a ZPO. Nicht ab Antragseingang des KFA 1 da das VU keinen Bestand mehr hat.
Wie seht ihr das?