Verfahren bei Vorliegen zweier Erbscheinsanträge

  • Hallo ins Forum,

    ich habe hier einen Erbscheinsantrag eines RA vorliegen, den ich aufgrund diverser Mängel beanstanden musste. Der RA wurde vom Alleinerben mandatiert. Jetzt geht während der Frist, die ich dem RA gesetzt habe, ein mängelfreier Antrag des Alleinerben ein, welcher durch ein anderes Gericht im Wege der Amtshilfe aufgenommen wurde.

    Wie verfahre ich nun?

    Den zweiten Antrag als Behebung des ersten mangelbehafteten Antrags ansehen?

    So dumm wie es kommt, kannste gar nicht denken!

  • Das ist richtig. Denn ein inhaltlich gleicher Antrag ist streng genommen kein weiterer Antrag. Dass bei dem ersten Antrag ggf. inhaltlich und formal Fehler enthalten waren, ändert daran nichts.

    Es gab stets nur den einen Antrag auf Erteilung eines Alleinerbscheins.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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