Hallo ins Forum,
ich habe hier einen Erbscheinsantrag eines RA vorliegen, den ich aufgrund diverser Mängel beanstanden musste. Der RA wurde vom Alleinerben mandatiert. Jetzt geht während der Frist, die ich dem RA gesetzt habe, ein mängelfreier Antrag des Alleinerben ein, welcher durch ein anderes Gericht im Wege der Amtshilfe aufgenommen wurde.
Wie verfahre ich nun?
Den zweiten Antrag als Behebung des ersten mangelbehafteten Antrags ansehen?