Hallo.
Ein Grundstücksverkauf wurde durch den Ersatzbetreuer abgeschlossen. Zum Zeitpunkt des notariellen Kaufvertrages war die Hauptbetreuerin im Krankenhaus. Der Ersatzbetreuer hat dem Notar -wie üblich- Doppellvollmacht erteilt.
Eine Woche nach Vertragsabschluss war die Hauptbetreuerin wieder im Dienst
Der Notar hat sich sodann in notariell beglaubigter Form auch von der Hauptbetreuerin bevollmächtigen lassen - unter gleichzeitiger Genehmigung der Handlungen des Ersatzbetreuers.
Jetzt, wo ich die Genehmigung erteilen möchte, ist die Hauptbetreuerin jedoch wieder krank.
In der Literatur heißt es, dass die Doppelvollmacht nur und so lange wirksam ist, wie der sie erteilende Betreuer selbst im Amt ist.
Ein Ersatzbetreuer trit soweit und solange der Betreuer verhindert ist, an dessen Stelle.
Würdet Ihr sagen, dass die vom Ersatzbetreuer erteilte Doppelvollmacht noch wirksam ist? Und wem gegenüber muss ich jetzt eigentlich die Genehmigung erteilen?
Vielen Dank.