Hallo.
Ich habe einen Fall eines Kollegen geerbt:
Als Betreuer ist Ehemann der Betreuten bestellt. Es sollte ein Grundstücksgeschäft zwischen der Betreuten und der gemeinsamen Tochter erfolgen und es sollte ein Grundstücksgeschäft zwischen der Betreuten und einem Cousin erfolgen.
Mein Kollege hat für beides Ergänzungsbetreuung angeordnet, obwohl für das Grundstücksgeschäft mit dem Cousin kein § 1795 BGB vorliegt. Eine Ermittlung der Voraussetzungen nach § 1796 BGB erfolgte in der Akte nicht.
Der Beschluss wurde rechtswirksam, da keiner Rechtsmittel einlegte. Der Ergänzungsbetreuer hat mittlerweile auch schon gehandelt.
Ist der Ergänzungsbetreuer wirksam bestellt? Ich meine ja, da der Beschluss ja existent und rechtswirksam ist, bin mir aber nicht sicher.
Vielen Dank