Hallo liebe Mitstreiter,
ich bin in der Jugendstrafvollstreckung tätig und habe nun das erste Mal eigezogene Gegenstände.
Die Gegenstände (eine Taschenlampe, ein Schraubendreher und eine Tasche) wurden beschlagnahmt und bei der StA asserviert.
Im Urteil wurden die beschlagnahmten Gegenstände eingezogen.
Das wir für die Verwertung zuständig sind, ist klar. Aber wie läuft das praktisch? Entscheide ich ungesehen, ob die Gegenstände zu verwerten oder zu vernichten sind? Oder muss da der Richter entscheiden/zustimmen wie verfahren wird? Oder sagt mir das der GV nach Verwertungsauftrag? Und wer vernichtet denn dann die Sachen?
Ich hab keine Ahnung, wie ich praktisch vorgehen muss und wäre über Tipps sehr dankbar.