Der Betreuer hat die General- und Vorsorgevollmacht des Betreuten B an die A (Lebensgefährtin) widerrufen, da Unterschlagungen im Raume stehen. Die Bevollmächtige A hat jetzt den Rechtsanwalt R zu ihrer Vertretung in dieser Sache beauftragt.
Gleichzeitig hat der Betreute B dem Rechtsanwalt R Verfahrensvollmacht erteilt. Rechtsanwalt R hat jetzt namens B die Entlassung des Betreuers beantragt, da sich dieser nicht ausreichend um den Betreuten kümmere und er diesen sowieso nicht ausstehen kann.
Ist es zulässig, dass Rechtsanwalt R die ehemalige Bevollmächtigte A und gleichzeitig den Betreuten B vertritt ? Immerhin hat B evtl. Ansprüche an die A.
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