Doppelvertretung durch Rechtsanwalt

  • Der Betreuer hat die General- und Vorsorgevollmacht des Betreuten B an die A (Lebensgefährtin) widerrufen, da Unterschlagungen im Raume stehen. Die Bevollmächtige A hat jetzt den Rechtsanwalt R zu ihrer Vertretung in dieser Sache beauftragt.
    Gleichzeitig hat der Betreute B dem Rechtsanwalt R Verfahrensvollmacht erteilt. Rechtsanwalt R hat jetzt namens B die Entlassung des Betreuers beantragt, da sich dieser nicht ausreichend um den Betreuten kümmere und er diesen sowieso nicht ausstehen kann.
    Ist es zulässig, dass Rechtsanwalt R die ehemalige Bevollmächtigte A und gleichzeitig den Betreuten B vertritt ? Immerhin hat B evtl. Ansprüche an die A.

  • Verboten ist es nicht. Der Betroffene ist offensichtlich nicht geschäftsunfähig und kann sich selber ja einen RA seiner Wahl suchen. Hier wollen offensichtlich der Betroffene und seine Lebensgefährtin gemeinsam gegen den Betreuer vorgehen.
    Dich als Rechtspfleger dürfte das doch aber eigentlich nicht tangieren?
    Hier muss doch der Richter entscheiden, ob der Betreuer entlassen / ausgewechselt oder ggf. die Betreuung aufgehoben wird.

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