Hallo zusammen,
ich habe am 05.07.2018 einen KFB erlassen. Dieser wurde ausweislich der Zustellungsurkunde auch erfolgreich an den Beklagten zugestellt, weshalb eine vollstreckbare Ausfertigung erteilt wurde.
Nun kam, 2 Monate später, der gelbe Brief, welcher ja eigentlich in den Briefkasten eingeworfen wurde, mit dem Hinweis der deutschen Post zurück, dass Empfänger unter der Anschrift nicht zu ermitteln sei.
Aber ich hatte ja eigentlich die Bestätigung der erfolgreichen Zustellung.
Ist die Zustellung jetzt wirksam oder nicht? Wie kann es sein, dass der Brief, welcher eingeworfen wurde, zurückkommt, obwohl dieser zugestellt wurde? Es muss ja eigentlich damals ein Briefkasten mit Namen vorhanden gewesen sein, ansonsten wäre die ZU ja nicht zurückgekommen.