Hallo ihr Lieben,
ich habe hier die Bestellung einer Finanzierungsgrundschuld auf dem Grundstück der Bundesrepublik. Da es Gemeinden ja größtenteils untersagt ist, Sicherheiten zugunsten Dritter zu bestellen, kam mir der vorliegende Fall doch etwas seltsam vor.
Ich habe nun zwar schon recherchiert und nichts gefunden, was der Eintragung der Grundschuld entgegen stehen würde. möchte euch jedoch sicherheitshalber hiermit noch um eure Meinung bitten.
Danke dafür