• ... Hier in Sachsen hörte man nämlich auch von Schadenersatzansprüchen des Fiskus gegen ein Nachlassgericht, wenn der Feststellungsbeschluss aufgehoben wird und der Fiskus bereits tätig geworden war.

    Abgesehen davon, dass sich die etwaigen Ansprüche des Fiskus nicht gegen das Nachlassgericht, sondern allenfalls gegen das Land richten könnten - womit sollten jene begründet werden? Welcher Schaden soll dem Fiskus entstanden sein?

    "Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht." (Abraham Lincoln)

  • ... Hier in Sachsen hörte man nämlich auch von Schadenersatzansprüchen des Fiskus gegen ein Nachlassgericht, wenn der Feststellungsbeschluss aufgehoben wird und der Fiskus bereits tätig geworden war.

    Abgesehen davon, dass sich die etwaigen Ansprüche des Fiskus nicht gegen das Nachlassgericht, sondern allenfalls gegen das Land richten könnten - womit sollten jene begründet werden? Welcher Schaden soll dem Fiskus entstanden sein?


    Das Land macht Schadenersatzansprüche gegen das Land geltend? :gruebel:

    Alles Gute im Leben ist entweder illegal, unmoralisch oder macht dick. (Murphys Gesetz)

  • ... Hier in Sachsen hörte man nämlich auch von Schadenersatzansprüchen des Fiskus gegen ein Nachlassgericht, wenn der Feststellungsbeschluss aufgehoben wird und der Fiskus bereits tätig geworden war.

    Abgesehen davon, dass sich die etwaigen Ansprüche des Fiskus nicht gegen das Nachlassgericht, sondern allenfalls gegen das Land richten könnten - womit sollten jene begründet werden? Welcher Schaden soll dem Fiskus entstanden sein?


    Das Land macht Schadenersatzansprüche gegen das Land geltend? :gruebel:

    Theoretisch wäre das möglich, wie auch z. B. bei PKH die Sollstellung des Übergangs (§ 59 RVG), der nur wegen einer Verordnung in diesen Fällen ausgeschlossen ist.

    Aber welcher Schaden entstanden sein soll, frage ich mich natürlich auch.

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