Besondere Aufwendungen Gegenbetreuer

  • Hallo zusammen,
    ich bräuchte mal einige Ideen/Denkansätze:

    Ich habe einen sehr engagierten Gegenbetreuer (leider nur jur. ass, also kein "vollständiger" RA), der es nun geschafft hat meinem ehrenamtlichen Betreuer (guter Freund des Betroffenen) nach vielen Monaten Arbeit eine Rechnungslegung zu basteln. Faktisch hat er sie also eher selbst erstellt mit mehr oder weniger hilfreicher Unterstützung des Betreuers.
    Nun soll endlich auch mal die Vergütung festgesetzt werden. Da der Betroffene aber im Heim lebt und die Gegenbetreuung erst später angeordnet wurde, erhält dieser nun nur 330,- EUR pro Quartal.
    Dies deckt nicht ansatzweise seinen Aufwand.
    ich weiß, dass dies grundsätzlich keine Rolle spielt, suche aber nach einer (legitimen) Möglichkeit, hier doch irgendwie die tatsächliche Arbeit zu honorieren!
    Es handelt sich übrigens um eine Vermögen von über 2.000.000...... und Betreuer und Betroffener wären sicher mit einer höheren Vergütung einverstanden..

    Verliere immer den ganzen Verstand - ein halber verwirrt nur! :grin:

  • Hallo zusammen,
    ich bräuchte mal einige Ideen/Denkansätze:

    Ich habe einen sehr engagierten Gegenbetreuer (leider nur jur. ass, also kein "vollständiger" RA), der es nun geschafft hat meinem ehrenamtlichen Betreuer (guter Freund des Betroffenen) nach vielen Monaten Arbeit eine Rechnungslegung zu basteln. Faktisch hat er sie also eher selbst erstellt mit mehr oder weniger hilfreicher Unterstützung des Betreuers.
    Nun soll endlich auch mal die Vergütung festgesetzt werden. Da der Betroffene aber im Heim lebt und die Gegenbetreuung erst später angeordnet wurde, erhält dieser nun nur 330,- EUR pro Quartal.
    Dies deckt nicht ansatzweise seinen Aufwand.
    ich weiß, dass dies grundsätzlich keine Rolle spielt, suche aber nach einer (legitimen) Möglichkeit, hier doch irgendwie die tatsächliche Arbeit zu honorieren!
    Es handelt sich übrigens um eine Vermögen von über 2.000.000...... und Betreuer und Betroffener wären sicher mit einer höheren Vergütung einverstanden..

    Kann sich der Gegenbetreuer als ehrenamtlicher Betreuer bestellen lassen?

    Was ist, wenn der ehrenamtliche Betreuer als Betreuer den Gegenbetreuer mit der Erstellung der Rechnungslegung „beauftragt“? Entgeltlich? Und dann den Gegenbetreuer aus seiner Ermessensvergütung entlohnt?

    Ansonsten wird der Gegenbetreuer die Rechnungslegung des Betreuers -wie es seine Pflicht ist- beanstanden und nicht erstellen. Die Konsequenz ist dann, dass der Betreuer wegen Unfähigkeit zur Vermögensverwaltung zu entlassen wäre.

  • "Leider" ist der Gegenbetreuer damals berufsmäßig bestellt worden. Rückwirkend lässt sich das nicht mehr ändern.

    Die Idee mit der Beauftragung durch den ehrenamtlichen Hauptbetreuer prüfe ich mal. Danke!

    Verliere immer den ganzen Verstand - ein halber verwirrt nur! :grin:

  • Ernsthaft? Der Prüfer soll mit der Erstellung der zu prüfenden Unterlagen beauftragt werden? Das klingt für mich nach Farce...

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • ja -genau dieses "Geschmäckle" will ich ja vermeiden! Fakt ist, dass hier wirklich erhebliche Arbeit geleistet wurde (über 600 Buchungen nachgetragen usw.), die ich gerne honorieren würde und zwar so sauber, wie möglich.

    Problem war hier, dass der Gegenbetreuer erst von mir nach Dezernatsübernahme eingesetzt wurde und der Ehrenamtler bis dahin nicht informiert war, was man von ihm bei einer Rechnungslegung (bei mehreren Konten und Mietshäusern) so erwartet.

    Verliere immer den ganzen Verstand - ein halber verwirrt nur! :grin:

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