Fall: Vater und zwei minderjährige Kinder sind Eigentümer eines in Spanien belegenen Hausgrundstücks. Dieses soll verkauft werden. Deutsche Staatsangehörige, gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland, daher deutsches Recht auf Eltern-Kind-Verhältnis gem. Art. 21 EGBGB. Hiervon erfasst sind auch §§ 1643, 1821 Abs. 1 Nr. 1 BGB.
Der spanische Notar verlangt zutreffend die Genehmigung oder ein Negativattest (letzteres bekommt er natürlich nicht). Auch nach spanischem Recht wäre übrigens die Genehmigung nötig (Art. 166 cc), was aber hier keine Rolle spielt.
Frage: Wie verfahre ich zweckmäßigerweise? Welche Unterlagen soll ich dem deutschen Gericht übermitteln? Da hier die in Deutschland gebräuchlichen Sachen wie Doppelvollmacht etc nicht funktionieren, würde ich den Kaufvertrag am besten vorab genehmigen lassen wollen. Wie verfahre ich am besten? Es liegt bereits ein Wertgutachten vor.
Wenn jemand Anregungen oder selbst praktische Erfahrungen in einem solchen Fall hat, wäre ich für Input dankbar.
Gruß
Andydomingo