Hallo,
ich habe einen Fall, in dem ich unsicher bin, welches Güterrecht Anwendung findet.
Die Eheleute lebten schon vor Eheschließung einige Jahregemeinsam in Deutschland, waren aber beide türkische Staatsangehörige.
Die Ehe wurde 1981 vor dem in Deutschland befindlichentürkischen Generalskonsulat geschlossen. Auch anschließend lebten beidegemeinsam ausschließlich in Deutschland. Erst im Jahr 2000 haben beide die deutscheStaatsbürgerschaft erlangt. Eine Rechtswahl wurde nicht getroffen.
Jetzt ist ein Ehepartner verstorben und es tritt gesetzlicheErbfolge ein.
Nach Art. 14,15 EGBGB müssten die allgemeinem Ehewirkungen undsomit auch der Güterstand dem türkischen Recht unterliegen, da beide Ehegatten zumZeitpunkt der Eheschließung die türkische Staatsangehörigkeit hatten? Oderändert sich hier etwas, durch den gemeinsamen Wohnsitz in Deutschland?