Guten Morgen
ich habe ein nicht erfasstes Grundbuch auf dem Tisch und muss das nun lösen. In dem Grundbuch (Verkehrsfläche) sind in Abteilung I eingetragen "die jeweiligen ET der Flst. Nr. ...". Soweit alles klar, damit habe ich mich schon beschäftigt. Problem ist nun, dass in diesem Grundbuch in Abteilung II ein Hofgutvermerk rein soll.
Flst. Nr. xy bildet zum Miteigentum ohne Bruchteilsangabe ein Bestandteil des geschlossenen Hofguts XY.
Auf Ersuchen des Amtsgerichts Landwirtschaftsgerichts XY vom ... eingetragen am...
In einem anderen Grundbuch habe ich dann "ganz normal" unter BV-Nr. 1 die ganzen Flurstücke, die das Hofgut XY bilden.
In Abteilung II steht dort auch der entsprechende Hofgutvermerk
Das Gut bildet das geschlossene Hofgut XY einschließlich der Miteigentumsanteile ohne Bruchteilsangabe an Flst. Nr. xy.
Ich habe mich sowohl schon mit badischem Landrecht MEA als auch mit Hofgut beschäftigt, aber nicht in Kombi Grundsätzlich muss ich doch alle Flst. gem. § 5 HofgutG unter einer BV-Nr. buchen.
Andererseits ist der badische MEA ja ein Bestandteil des Hauptgrundstücks und gehört automatisch dazu.
Hatte das vielleicht schon mal jemand und kann mir sagen, ob man das so buchen kann wie aufgeführt oder was man da machen muss?
Viele Grüße und schönes Wochenende schon mal !
LG BergGams