Erbauseinandersetzung

  • Eine zerstrittene Erbengemeinschaft (Vater V 1/2, Töchter T1, T2 je 1/4) einer Miteigentumshälfte regelt im 1.Schritt:

    V überträgt seinen 1/2 Anteil sowie seinen Erbteil von 1/2 an T1.
    Gegenleistung: Nießbrauch + Rückübertragungsvormerkung am Vertragsgegenstand (= Miteigentumsanteil von 1/2 + Erbteil)

    Das geht doch am Erbteil nicht, da T1 ja nun Miterbin zu 3/4 ist und Erbteil kann doch nicht zurückverlangt werden?

  • Eine zerstrittene Erbengemeinschaft (Vater V 1/2, Töchter T1, T2 je 1/4) einer Miteigentumshälfte regelt im 1.Schritt:

    V überträgt seinen 1/2 Anteil sowie seinen Erbteil von 1/2 an T1.
    Gegenleistung: Nießbrauch + Rückübertragungsvormerkung am Vertragsgegenstand (= Miteigentumsanteil von 1/2 + Erbteil)

    Das geht doch am Erbteil nicht, da T1 ja nun Miterbin zu 3/4 ist und Erbteil kann doch nicht zurückverlangt werden?

    Nein, Rückauflassung geht am Erbteil nicht. Aber man kann die Übertragung des Erbteils auflösend bedingen, z.B. durch Rücktritt vom Vertrag :idee:.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

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