Eine zerstrittene Erbengemeinschaft (Vater V 1/2, Töchter T1, T2 je 1/4) einer Miteigentumshälfte regelt im 1.Schritt:
V überträgt seinen 1/2 Anteil sowie seinen Erbteil von 1/2 an T1.
Gegenleistung: Nießbrauch + Rückübertragungsvormerkung am Vertragsgegenstand (= Miteigentumsanteil von 1/2 + Erbteil)
Das geht doch am Erbteil nicht, da T1 ja nun Miterbin zu 3/4 ist und Erbteil kann doch nicht zurückverlangt werden?